Online Presseartikel mit aktuellen Themen des
Internetrechts
Das Internet zählt zu den wichtigsten Medien der Welt. Neben dem Fernsehen und den
Zeitungen stellt das World Wide Web schließlich eines der drei meist genutzten Informationsquellen der heutigen
Zeit dar. Ob man sich nun über Neuigkeiten aus der Politik, aus dem Sport oder aus der Wirtschaft informieren
möchte; im Internet wird man immer fündig.
Wegen der häufigen Verwendung des Internets gibt es immer mehr Firmen, die hieraus Kapital schlagen möchten. Per
Blog, Newsletter etc. möchten die Unternehmen die Verbraucher informieren und so auf sich aufmerksam machen. Doch
obwohl die wirtschaftlichen Möglichkeiten des World Wide Webs so ausgeschöpft werden, wissen nur wenige Unternehmer
ausreichend über das Internetrecht Bescheid. Dies ist eine unerfreuliche Entwicklung, aus der unheimlich große
Gefahren resultieren. Schließlich könnte man sich strafbar machen, ohne dass man sich über die Illegalität des
eigenen Handelns im Klaren ist. Wer im Internet tätig ist und nicht über die rechtliche Situation informiert
ist, lebt ebenso unsicher als wenn man sich im Straßenverkehr bewegt und die Verkehrsregeln nicht kennt. Dieses
Beispiel mag ein wenig überzogen erscheinen, doch es beinhaltet einen wahren Hintergrund.
Ein Online-Magazin hat sich das ungenügende Wissen zum Anlass genommen, umfangreich über
das Internet zu berichten und die Leser so auf den neuesten Stand zu bringen. Zuständig für diesen Presseartikel
war ein Anwalt für Internetrecht aus der Kanzlei Loos, über den man sich auf kanzlei-loos.de informieren kann.
Zunächst einmal machte der Fachanwalt im Artikel darauf aufmerksam, inwiefern man fremde Ideen weiterverwerten
kann. Schließlich ist es Gang und Gäbe, dass man sich im Internet von der Arbeit anderer Webdesigner inspirieren
lässt und die hieraus resultieren Ideen in die eigene Arbeit mit einfließen lässt. Doch nur wenige wissen, ob dies
überhaupt gestattet ist. Schließlich profitiert man auf diese Art und Weise von der Idee eines anderen
Seitenbetreibers. Dies kann doch nicht legal sein; oder vielleicht doch? Der Rechtsanwalt gab in seinem
Presseartikel bekannt, dass man sich durchaus an der Idee anderer Webdesigner bereichern kann. Nur die genaue
Gestaltung darf nicht übernommen werden. Das heißt: Man darf die Idee, die hinter einer Arbeit steckt, übernehmen,
jedoch das Endresultat (z.B. das Design) nicht kopieren. Ansonsten könnten empfindliche Strafen die Folge
sein.
Sollte man selber wiederum entdeckt haben, dass ein anderer Seitenbetreiber die eigene
Arbeit kopiert, sollte man umgehend dagegen vorgehen. Zunächst genügt eine schriftliche Aufforderung, dass der
Seitenbetreiber das übernommene Design bzw. den Text von der Seite nehmen soll. Kommt der Seitenbetreiber dieser
Aufforderung nicht nach, muss man härtere Maßnahmen einleiten und einen rechtlichen Weg einschlagen. Gibt man bei
einer Internet-Suchmaschine die Begriffe ?Kanzlei Rechtsanwalt für Internetrecht? oder ?Rechtsanwalt Internetrecht?
ein, findet man für solch einen Fall schnell den richtigen Anwalt.
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